/// Allgemeine Geschäftsbedingungen – sequence five
§ 1 Geltungsbereich
Angebote und Leistungen von sequencefive-Videoproduktionen erfolgen aufgrund der nachfolgenden Bedingungen. Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber diesen Bedingungen zu. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Absprachen bedürfen jedoch einer schriftlichen Bestätigung; dies gilt insbesondere für abweichende Lieferfristen und Termine.
§ 2 Haftungsbeschränkungen
Unsere Filme werden auf handelsübliche DVDs und/oder blu-rays gebrannt. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegeräten kommen. Sequencefive übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind. Für ev. Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien von Sequencefive entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
Sequencefive haftet nicht bei Nichtgefallen sofern die Vorstellungen oder Wünsche des Auftraggebers nicht spätestens bei der Beauftragung deutlich dargestellt wurden.
Für analoge und digitale Bilder sowie Videomaterialen und Speichermedien, welche der Auftraggeber sequencefive zur Verfügung stellt, wird Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen.
Sequencefive haftet weiters nicht bei technischen Störungen der Kameraausrüstung, dies schließt auch Speichermedien mit ein. Schadensersatz wegen technischer Probleme (z.B. bei Dreharbeiten) leistet sequencefive nur nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung von Sequencefive wird in jedem Fall auf das vereinbarte Entgelt für den konkreten Auftrag begrenzt.
§ 3 Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertrag kommt zustande, nachdem wir Ihren Auftrag bestätigen.
§ 4 Ersatz
Im Notfall hält sich Sequencefive das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen. Dies gilt insbesondere bei unverschuldetem Ausfall wie z.B. Krankheit.
§ 5 Zahlung
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Leistung einer 20% Anzahlung bei Beauftragung– erst danach ist der Termin reserviert.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der übrigen 80% bis spätestens eine Woche vor Drehbeginn.
Bei Zahlungsverzug ist Sequencefive berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. sowie für jedes Mahnschreiben (E-Mail, Telefax oder Post) oder eine Mahngebühr in Höhe von EUR 30 zu beheben.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware inklusive aller Rechte daran bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von sequencefive.
§ 7 Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Aufnahmen (Bild und Ton) für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerberechtlicher und urheberrechtlicher Art, verfügt. Weiters versichert der Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die zur Verfügung gestellten (bzw. deren Verwendung er beauftragt hat) Urheber- Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte und/oder im Besitz ausreichender Berechtigungen des Urhebers bzw. Lizenzinhabers zu sein. Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages stellen sollten, und verpflichtet sich, sequencefive hiefür schad- und klaglos zu halten.
§ 8 Preis und Lieferung
Die Lieferzeiten betragen in der Regel ca. 6 Wochen, maximal jedoch vier Monate. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Frist zur Ausübung gesetzlich zustehender Schritte berechtigt.
§ 9 Stornierung
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Anteile der Gesamtauftragssumme in Rechnung gestellt:
Auftragsvergabe bis vier Wochen vor Drehbeginn: 20%
Vier Wochen bis zwei Wochen vor Drehbeginn: 50%
Zwei Wochen bis 24h vor Drehbeginn: 80%
24 Stunden bis Drehbeginn: 100%
§ 10 Nutzungsrecht
Sequencefive ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenlogo als Copyrightvermerk zu zeigen. Sofern nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart, hat er weiters das Recht, das Material für die Eigenwerbung und Wettbewerbe einzusetzen.
§ 11 Urheberrecht, Rechte Dritter
Sequencefive haftet nicht dafür, dass die erstellten Aufzeichnungen frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Personen über den Dreh zu informieren, sowie alle Drehgenehmigungen und Nutzungsrechte einzuholen. Dies gilt sowohl im Bezug auf Örtlichkeiten, Personen und Kunstwerke, die an dem Drehtag gefilmt werden sollen oder realistischerweise gefilmt werden könnten.
§ 12 Rücktrittsvorbehalt
Modifiziert der Auftraggeber seine Vorstellungen oder Wünsche in einem nicht unerheblichen Umfang nach Beauftragung, so behält sich Sequencefive das Recht vor, von dem Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz welcher Art auch immer.
§ 13 Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das österreichische Recht ausgenommen Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht. Gerichtsstand ist das für Sequencefive sachlich zuständige Gericht in Wien.
Stand: 4.2. 2013
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